Geschichte aller CSC und die Entwicklung

Wie in Deutschland ist der bloße Konsum von Betäubungsmitteln in Spanien seit 1974 legal.               

Anders als bei uns schließt dieses Konsumrecht Handlungen ein, die der Versorgung des eigenen Bedarfs dienen und keine Dritten involvieren – z. B. den Anbau einiger weniger Cannabispflanzen.

Im Jahr 2001 stellten die Rechtsexpert:innen Susana Soto und Juan Muñoz in einem Bericht für die Drogenkommission der Regionalregierung Andalusiens fest, dass der kollektive Anbau und das wechselseitige Zur-Verfügung-Stellen von Cannabis unter das Rechtsprinzip des „straffreien gemeinschaftlichen Konsums“ zu subsumieren sei.

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